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Test

Dienststelle

Zusammenarbeit im Bundesstaat

Leitung

Ing.Mag.Dr. Ludwig Stegmayer

Postadresse

Postfach 527 : 5010 Salzburg

Rechnungsadresse E-Mail

rechnung@salzburg.gv.at

Standortinfos

Chiemseehof
5020 Salzburg
Erreichbarkeit

Kontakt

Telefon: +43 662 8042-2648 oder -2651 (Sekretariat/Kanzlei)
Fax: +43 662 8042-2165
E-Mail: landeslegistik@salzburg.gv.at
Team der Landeslegistik
Chiemseehof, Stiege 1, Hochparterre links, 5020 Salzburg


Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag, 8.30 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12.00 Uhr

Aufgaben

Informationen des Legislativ- und Verfassungsdienstes

  • Begutachtung der Gesetzes-, Staatsvertrags- und Verordnungsentwürfe der Bundeszentralstellen unter Mitwirkung der fachlich in Betracht kommenden Dienststellen
  • Wahrnehmung des Konsultationsmechanismus im Einvernehmen mit den fachlich in Betracht kommenden Dienststellen
  • Ausarbeitung von Vereinbarungen gemäß Art 15a B-VG und Art 50 L-VG mit dem Bund und anderen Ländern sowie von Staatsverträgen des Landes gemäß Art 16 Abs 1 B-VG und Art 49 L-VG im Einvernehmen mit den fachlich in Betracht kommenden Dienststellen
  • Vertretung des Landes in Verfahren gemäß Art 138a B-VG
  • Angelegenheiten, die nach der Bundesverfassung der Zustimmung des Landes bedürfen
  • allgemeine Angelegenheiten des Föderalismus

Um näher bei den Bürgerinnen und Bürgerinnen zu sein, wird die Verwaltungstätigkeit in vielen Bereichen von den Bezirksverwaltungsbehörden wahrgenommen. In der Landeshauptstadt als Stadt mit eigenem Statut ist dies der Bürgermeister mit dem Magistrat. In den übrigen Bezirken (Salzburg-Umgebung, Hallein, St. Johann im Pongau, Tamsweg und Zell am See) ist dies jeweils der Bezirkshauptmann bzw. die Bezirkshauptfrau mit den Bezirkshauptmannschaften.