Als Zulassungsbesitzer sind Sie verpflichtet, jede Änderung am Fahrzeug, die von der genehmigten Type abweicht oder die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflussen kann, eintragen zu lassen. Änderungen an einzelnen zum Verkehr zugelassenen Fahrzeugen, welche nicht bereits für den gesamten EU-Raum genehmigt sind, müssen dem Landeshauptmann angezeigt werden und müssen national geprüft und genehmigt werden. Teile, die für den EU-Raum geprüft und genehmigt sind, besitzen ein e-Prüfzeichen und ein Gutachten, für welche Fahrzeuge diese erlaubt sind. Dieses Gutachten ist bei solchen Teilen immer mitzuführen und den Behörden vorzulegen.
Beispiele für eintragungspflichtige Änderungen
andere Felgen und Reifen als im Fahrzeugdokument angegeben