- Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege
- Pflegefachassistenz
- Pflegeassistenz
Im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe wird im Sprachgebrauch und bei den behördlichen Zuständigkeiten zwischen Anerkennung und Nostrifikation unterschieden:
Die Webseite www.nursingaustria.at, welche im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erstellt wurde, bietet eine Unterstützung, um herauszufinden, ob in Ihrem Fall eine Anerkennung oder Nostrifikation durchgeführt werden muss. 13 Nostrifikation:13 Eine Nostrifikation für Pflegepersonen, die in Österreich arbeiten möchten, ist vorgesehen, wenn die Ausbildung in einem Drittland absolviert wurde.13 Bei der Nostrifikation wird geprüft, ob die im Ausland absolvierte Ausbildung unter Berücksichtigung der einschlägigen Berufserfahrung hinsichtlich des Gesamtumfangs, der Ausbildungsinhalte und der erworbenen Kompetenzen der österreichischen Ausbildung gleichwertig ist. Fehlen Inhalte zur Gleichwertigkeit, müssen Ergänzungsprüfungen, Ausbildungen und/oder Praktika absolviert werden. Je nach Pflegeberuf wird das Nostrifikationsverfahren von unterschiedlichen Stellen durchgeführt: Pflegefachassistenz und Pflegeassistenz Die Nostrifikation von Berufsqualifikationen aus Drittstaaten in der Pflegefachassistenz und der Pflegeassistenz erfolgt durch die Landeshauptfrau bzw. den Landeshauptmann (Amt der Salzburger Landesregierung).13 Wer kann den Antrag stellen? Alle Personen, die eine Ausbildung in einem dieser Berufe in einem Land, das nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR = EU-Staaten, Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island) angehört, mit Erfolg absolviert und ihren Hauptwohnsitz in Salzburg haben oder ihren Wohnsitz, Dienstort oder Berufssitz nach Salzburg verlegen wollen. Wo ist der Antrag abzugeben? Amt der Salzburger Landesregierung 13 Abteilung 9 - Krankenanstalten und Gesundheitswesen Referat 9/01 - Gesundheitsrecht Pfeifergasse 7 5020 Salzburg gesundheitsrecht@salzburg.gv.at13 Dazu ist folgendes Antragsformular zu verwenden. Detaillierte Informationen zum Ablauf des Nostrifikationsverfahrens sowie zu den benötigten Unterlagen finden Sie in unserer Checkliste. Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege Das Nostrifikationsverfahren für den gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege führen die österreichischen Fachhochschulen durch.13 Im Bundesland Salzburg ist dies die Fachhochschule Salzburg. Der allgemeine Leitfaden der Fachhochschule Salzburg für die Nostrifizierung ausländischer Studienabschlüsse bietet detaillierte Informationen zum Ablauf des Verfahrens, zur Antragstellung, zu den benötigten Dokumenten sowie zu einer Kontaktperson.13 Anerkennung: Sämtliche Pflegefachkräfte (gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegefachassistenz und Pflegeassistenz) aus dem EU/EWR-Raum/Schweiz, die in Österreich in den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen tätig sein möchten, benötigen einen Anerkennungsbescheid. Für eine Anerkennung bei Pflegeberufen ist eine Antragstellung mittels persönlich unterschriebenen Antrags auf Anerkennung an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erforderlich.13 Kontakt: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Bundesamtsgebäude Abteilung VI/A/2, Kompetenzstelle Anerkennung nichtärztlicher Berufsqualifikationen, 2. Stock Standort Radetzkystraße 2, 1030 Wien |