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Rechnungen an das Land

Informationen für Rechnungsleger

​Die bevorzugte Form, um Rechnungen an das Land zu stellen, ist die Übermittlung per E-Mail. So sind eine rasche Bearbeitung und Auszahlung sichergestellt.

 

Voraussetzungen

  • Enthält die Rechnungsbestandteile gemäß UStG §11. (1) 3. (siehe auch Musterrechnung in der Rubrik Downloads)
  • immer nur eine Rechnung pro Mail
  • Übermittlung im Format pdf (ohne Zugriffsschutz)
  • Zusatzhinweise im E-Mail können nicht berücksichtigt werden
  • Verwendung der korrekten Rechnungs-Mailadresse durch Auswahl der betreffenden Dienststelle.

Seit 18. April 2020 ist die Einbringung elektronisch strukturierter Rechnungen möglich.