Die hier zur Verfügung gestellten Mustertexte dienen als Hilfestellung beim Verfassen des Dokumentes und vereinfachen eine Begutachtung durch die Ethikkommission. Sind Textabschnitte oder Textpassagen auf Grund des Studiendesigns nicht notwendig, müssen diese gestrichen werden. Es muss darauf geachtet werden, dass alle benötigten Informationen studienspezifisch ausgefüllt werden. Es wird ersucht, bei der Gestaltung auf eine patientenfreundliche Sprache zu achten. Vermeiden Sie Fremd- oder Fachwörter und fügen Sie, wenn möglich, Grafiken zur besseren Darstellung ein. Allgemeine Informationen zum Datenschutz
Die Ethikkommission Salzburg weist daraufhin, dass der Passus zum Datenschutz, wie er in der aktuellen Version des Textmusters der Patienteninformation eingefügt ist, verpflichtend zu verwenden ist. Etwaige Ergänzungen können nur am Ende des Abschnitts eingefügt werden, sofern es dadurch nicht zu widersprüchlichen oder redundanten Aussagen kommt. Das gleiche gilt für den Textabschnitt zum Datenschutz in der Einwilligungserklärung. Patienteninformation für klinische Prüfungen gemäß Arzneimittelgesetz und Medizinproduktegesetz (neue Adresse: Sebastian-Stief-Gasse 2, 5020 Salzburg)13 Patienteninformation für klinische Studien (neue Adresse: Sebastian-Stief-Gasse 2, 5020 Salzburg) Allgemeine Informationen
Bei multizentrischen Studien kann eine Master-Patienteninformation erstellt werden, wenn eine Liste mit zentrumsspezifischen Daten zusätzlich eingereicht wird. Diese muss folgende Informationen für jedes Zentrum beinhalten: - Genaue Bezeichnung und Adresse des Zentrums
- Name, Telefonnummer, eventuell E-Mail-Adresse mindestens einer Kontaktperson
- Kontakt zur 24-Stunden-Erreichbarkeit (zum Beispiel diensthabender Facharzt)
- Kontaktinformation des Datenschutzbeauftragten der Klinik
- Kontakt der zuständigen Patientenvertretung
Einschluss von Kindern, Minderjährigen und nicht einwilligungsfähigen Patienten Werden Kinder, Minderjährige oder nicht einwilligungsfähige Patientinnen und Patienten eingeschlossen, muss eine gesonderte Patienteninformation für den gesetzlichen Vertreter oder den Erwachsenenvertreter eingereicht werden. Bei Einschluss von Kindern ab acht Jahren ist zusätzlich eine gesonderte Patienteninformation für Kinder einzureichen. Hier wird je nach Alter gestaffelt und eine Patienteninformation für Acht- bis 14-Jährige und für 14- bis 18-Jährige gefordert. Patienteninformation für genetische Untersuchungen Bei der Gestaltung der Patienteninformation für genetische Untersuchungen werden Antragstellende ersucht, sich an den „Leitlinien zur Gestaltung der Patienten- bzw. Probandeninformation und der Einverständniserklärung bei genetischen Studien (inklusive Pharmako-Genetik)“, erstellt von der Ethikkommission Wien, zu orientieren. Der Punkt „Mitteilung von Ergebnissen“ muss verpflichtend in der Patienteninformation und Einwilligungserklärung angeführt werden. |