Durch die Vernetzung aller betroffenen Akteure sollten Sie, nachdem Sie den Prozess durchlaufen haben, alle notwendigen Unterlagen für Ihre Antragstellung bei einer bestimmten Behörde in den Händen haben.
Ich habe bereits einen Online-Assistenten Antrag
Ich möchte einen Antrag zur Gewährung einer Wohnbauförderung einreichen
Ich benötige ein Dokument zur Vorlage bei der Baubehörde
Gefördert werden größere Renovierungen. Zu beachten sind hier die weiteren Voraussetzungen und Definitionen. Gefördert werden nur Objekte, die nach Abschluss der Sanierungsarbeiten mindestens drei Wohnungen aufweisen und auf die Förderungslaufzeit als Mietwohnungen genutzt werden. Eine Mietzinsobergrenze ist einzuhalten.
Gefördert wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss, der aus Grundbetrag und Zuschlägen besteht. Der Grundbetrag ist mit 30 Prozent der förderbaren Baukosten begrenzt. Zuschläge gibt es für eine verbesserte Gesamtenergieeffizienz laut Zuschlagspunkten aus dem Energieausweis sowie für Denkmalschutz.
Das Förderungsansuchen muss rechtzeitig vor Baubeginn gestellt werden. Grundsätzlich darf mit dem Bau vor Abschluss des Fördervertrages nicht begonnen werden. Ein vorzeitiger Baubeginn kann beantragt werden. Es wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit der Förderstelle aufzunehmen.
Das Förderungsansuchen wird über den Online-Assistenten gestellt. Der Energieausweis-Berechner lädt den benötigten Planungsenergieausweis hoch. Mit dem Antrag sind auch die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
Die Förderungswerbenden verpflichten sich, die Wohnungen nach Maßgabe des §28 Absatz 2 des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 2015 zu vermieten. Eine nicht förderungskonforme Nutzung führt zur Rückzahlung des Zuschusses.
In dieser Fördersparte bestehen weitere Voraussetzungen. Nähere Details finden sich im Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015 und in der Salzburger Wohnbauförderungsverordnung 2015.