| Verantwortlicher | Referatsleitung und Sachbearbeitung |
| Verarbeitungszwecke | Verwendungskontrolle gewährter Fördermittel (rechnerische und sachliche Überprüfung) im Rahmen der Förderabwicklung |
| Rechtsgrundlagen der Verarbeitung | Landeshaushaltsgesetz; Erlass 2.15 vom 19.2.2009; interne Richtlinien |
| Datenverarbeitung aufgrund berechtigter Interessen des Verantwortlichen bzw eines Dritten | Liegt nicht vor. |
| ggf Empfänger, Empfängerkreise der Daten | L-RH, RH, Organe der EU |
| Absicht, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln | Nein |
| Dauer der Datenspeicherung bzw wenn unmöglich die Kriterien für die Festlegung der Dauer | Gemäß Salzburger Archivgesetz |
| Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung | Nein |
| Ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben? | Vertraglich vorgeschrieben. Dem Verwendungsnachweis geht ein Fördervertrag (idR Förderzusage mit Bedingung, Verwendungsnachweis vorzulegen, und Annahme der Förderung) voraus, der zum Nachweis der Förderung verpflichtet. |
| Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung | Nein |