Verleihung, Beibehaltung, Feststellung
Die persönliche Kontaktaufnahme mit dem Referat Wahlen und Staatsbürgerschaft ist nur mit vorhergehender Terminvereinbarung möglich. Bitte kommen Sie nicht ohne Termin zu uns.
Fragen und Antworten
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Wann sind wir für Sie zuständig?
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Salzburg oder im Bezirk Salzburg-Umgebung haben, ist die Salzburger Landesregierung für Ihre Fragen und Anliegen betreffend die Staatsbürgerschaft zuständig. Befindet sich Ihr Hauptwohnsitz in den Bezirken Hallein, St. Johann im Pongau, Tamsweg oder Zell am See, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Bezirkshauptmannschaft.
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Salzburg oder im Bezirk Salzburg-Umgebung haben, ist die Salzburger Landesregierung für Ihre Fragen und Anliegen betreffend die Staatsbürgerschaft zuständig. Befindet sich Ihr Hauptwohnsitz in den Bezirken Hallein, St. Johann im Pongau, Tamsweg oder Zell am See, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Bezirkshauptmannschaft.
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Sie möchten einen Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft stellen?
Bitte senden Sie uns vorab das ausgefüllte Formular an die E-Mail-Adresse w-stb@salzburg.gv.at. Sie erhalten nach Einlangen des ausgefüllten Datenblatts einen Anruf von einem Mitarbeiter des Staatsbürgerschaftsreferates.
Formular
Anleitung zum Ausfüllen des Formulars:
Bitte senden Sie uns vorab das ausgefüllte Formular an die E-Mail-Adresse w-stb@salzburg.gv.at. Sie erhalten nach Einlangen des ausgefüllten Datenblatts einen Anruf von einem Mitarbeiter des Staatsbürgerschaftsreferates.
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Wie können Sie Dokumente und Unterlagen abgeben?
per Post
per E-Mail
im Postkasten direkt neben der Eingangstür zum Informationsschalter
per Post
per E-Mail
im Postkasten direkt neben der Eingangstür zum Informationsschalter
Verleihung
Wann sind wir für Sie zuständig?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Welche Deutschkenntnisse sind notwendig?
Welche Kenntnisse über die Geschichte Österreichs und des Landes Salzburg werden verlangt?
Welche Kosten entstehen?
Wo erhalten Sie Ihren Staatsbürgerschaftsnachweis?
Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Abstammung
Beibehaltung
Wer freiwillig eine fremde Staatsangehörigkeit erwirbt, verliert die österreichische Staatsbürgerschaft. Es gibt jedoch die Möglichkeit, vor dem Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Voraussetzungen
Die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft kann Personen, die seit Geburt Österreicher sind, bewilligt werden, wenn im Privat- und Familienleben des Antragstellers ein für die Beibehaltung besonders berücksichtigungswürdiger Grund vorliegt. Die Beibehaltung muss bei Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft nicht durch Abstammung erworben haben, wegen der von ihnen bereits erbrachten und von ihnen noch zu erwartenden Leistungen im Interesse der Republik liegen. Zudem müssen die allgemeinen Verleihungsvoraussetzungen (ausgenommen Lebensunterhalt) sinngemäß erfüllt sein. Der fremde Staat muss der Beibehaltung zustimmen. Die fremde Staatsangehörigkeit muss binnen zwei Jahren erworben werden.
Erforderliche Unterlagen
Antrag mit Begründung, dass in Ihrem Privat- und Familienleben ein für die Beibehaltung besonders berücksichtigungswürdiger Grund vorliegt oder Nachweise hinsichtlich Ihrer Leistungen im Interesse der Republik
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Kopie des österreichischen Reisepasses
Meldebestätigung
Strafregisterauszug vom Wohnsitz im Ausland
Fremdsprachige Unterlagen müssen von einem in Österreich gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzt sein.
Kosten (Stand Jänner 2024)
Bewilligung an einen Erwachsenen: 1.165 Euro
Bewilligung an einen Minderjährigen: 582 Euro
Antrag: 14,30 Euro
Strafregisterauszug: 14,30 Euro
sonstige Beilagen: 3,90 Euro je Beilage
Zuständige Behörde
Die Salzburger Landesregierung ist für Sie zuständig, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz oder die Evidenzstelle im Bundesland Salzburg haben. Der Antrag muss schriftlich eingebracht werden.
Amt der Salzburger Landesregierung, Landesamtsdirektion
Referat Wahlen und Staatsbürgerschaft
Fasaneriestraße 35, 5020 Salzburg
E-Mail: w-stb@salzburg.gv.at
Feststellung
Wenn Sie nicht wissen, ob Sie die österreichische Staatsbürgerschaft
jemals erworben haben,
tatsächlich jetzt noch besitzen,
verloren haben oder
zu einem bestimmten Zeitpunkt besessen haben,können Sie einen Antrag auf Feststellung der Staatsbürgerschaft stellen.
Zuständige BehördeDie Salzburger Landesregierung ist für Sie zuständig, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg haben. Der Antrag muss schriftlich eingebracht werden.
Amt der Salzburger Landesregierung, Landesamtsdirektion
Referat Wahlen und Staatsbürgerschaft
Fasaneriestraße 35, 5020 Salzburg
E-Mail: w-stb@salzburg.gv.at
Bitte schreiben Sie uns vor der Antragstellung ein E-Mail. Sie erhalten eine Information über die erforderlichen Unterlagen, da dies vom jeweiligen Einzelfall abhängig ist.
Kosten (Stand Jänner 2024)Für den Feststellungsbescheid ist eine Verwaltungsabgabe in Höhe von 582 Euro zu entrichten. Für die erforderlichen Beilagen fallen zusätzlich Gebühren an.
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