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Förderungen und Formulare

Übersicht nach Fördersparten

 

 

Referat Kunst und Kultur

Für die Antragstellung von Förderungen sind folgende Unterlagen verpflichtend:
- Formular Förderansuchen
- Formular Kalkulationsvorlage/Verwendungsnachweis: verpflichtend bei Jahresförderungen ab einer Förderhöhe von 5.000 Euro und bei Projektförderungen bei Bedarf. Diese Vorlage ist sowohl bei der Antragstellung als auch beim Verwendungsnachweis zu verwenden.

Jahresförderungen müssen bis 30. Juni des jeweiligen Jahres im Amt einlangen.

Formular Verwendungsnachweis

Jahres- oder ProjektförderungDownloadOnlineDatenschutz
​Formular Förderansuchen
 

 

Verpflichtende Kalkulationsvorlage Referat Kunst und Kultur13


 
Ausschreibungen/EinreichbogenDownloadOnlineDatenschutz
Einreichbogen allgemein
 

 
Kulturvermittlung in SchulenDownloadOnlineDatenschutz
Formular Förderansuchen KiSch
 
 
​Formular Förderansuchen Kulturfreifahrten
 

 
Formular Verwendungsnachweis
 
 
​Bewerbungsformular Prädikat Kunstaktiv
 
Richtlinien der Kulturförderung:DownloadOnlineDatenschutz
Allgemeine Richtlinien der Kunst- und Kulturförderung
 
​Richtlinien Filmförderung
 

 
  
​Richtlinien Förderung von Orchestern, Ensembles und Chören
 
​​Richtlinien Förderung musikalischer Veranstaltungen
 
​​Richtlinien Förderung musikalischer Einrichtungen
​​Richtlinien Förderung der Literatur
​​Richtlinien für förderungswürdige Druckwerke
​​Richtlinien für Jahresprogrammförderung für Einrichtungen und Gruppen der Darstellenden Kunst
​​Richtlinien Projektförderung für professionelles Theater
​​Richtlinien für Projekt- und Jahresförderung im Bereich Tanz
​​Richtlinien Förderungen an Kulturzentren
​​Richtlinien Förderungen an Kulturinitiativen
​Richtlinien Kulturvermittlung in Schulen
​Richtlinien Kulturfreifahrten
 

 

 
Verwendungsnachweis:DownloadOnlineDatenschutz
Formular Verwendungsnachweis
 
 
 
​Kalkulationsvorlage für Förderungen
Muster Belegliste
​Informationen zum Verwendungsnachweis 


 

Referat Volkskultur, kulturelles Erbe und Museen

Für die Antragstellung von Förderungen sind folgende Formulare verpflichtend:
- Förderansuchen, Kalkulation/Abrechnung, Belegliste (ab 5 Rechnungen)
13

Für den Verwendungsnachweis: Formulare Verwendungsnachweis, Kalkulation/Abrechnung
13

​Förderrichtlinien
 
​Download​Online​Datenschutz
Kulturelles Erbe
 
​Ortsbildschutzgesetz
​Regionalmuseen Jahresförderung
 
​Regionalmuseen Digitalisierungsprojekte
 
​Regionalmuseen und Studierende
 
​Regionalmuseen Geringfügige Beschäftigung
 
​Schützenkompanien und Heimatvereine
 
​Musikkapellen
​Chöre
FormulareDownloadOnlineDatenschutz
 
Förderansuchen
 
​Kalkulation/Abrechnung
​Belegliste
 
Verwendungsnachweis
 
​Ansuchen Darlehen
 
​Verwendungsnachweis Darlehen
 
  • Neben finanziellen Förderungen gibt es zahlreiche Preise und Auszeichnungen, Stipendien, Kunstankäufe durch das Land, Auslandsateliers, Kulturpraktikumsplätze, Unterstützung kultureller Vereine sowie Möglichkeiten zur Aus- und Fortbildung im Kulturbereich.
  • Rechtliche Grundlagen sind die Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen des Bundes, die Allgemeinen Richtlinien der Kunst- und Kulturförderung in Salzburg und das Salzburger Kulturförderungsgesetz.
  • Alle Förderungen erfolgen auf Ansuchen und entsprechend der allgemeinen Förderrichtlinien.

Barrierefreiheit

Bei Bedarf können Informations- und Beratungsgespräche in der Kulturabteilung in barrierefrei zugänglichen Räumen stattfinden.
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Bekanntgabe von Änderungen bei laufenden Förderungen
 

Förderwerber:innen und Fördernehmer:innen müssen dem Fördergeber mitteilen, wenn das geförderte Vorhaben teilweise oder zur Gänze nicht in der geplanten Art und Weise oder zum geplanten Zeitpunkt ausgeführt wird, wenn sich sonstige wesentlichen Änderungen (in inhaltlicher oder finanzieller Hinsicht) bezüglich des Vorhabens ergeben oder wenn sich personenbezogene Daten ändern.