Definition
Bei Kleinkläranlagen nach ÖNORM B 2500 handelt es sich um Anlagen zur Reinigung von häuslichem Abwasser für die Größenordnung von 4 - 500 Einwohnerwerten (EW). Die biologische Reinigung wird in der Regel durch das Belebtschlammverfahren (SBR-Anlagen,…) oder durch das Biofilmverfahren (Bepflanzter Bodenfilter,…) umgesetzt. Die als “3-Kammer-Faulanlagen” bekannten Absetzbecken entsprechen im Sinne einer biologischen Reinigungsstufe nicht mehr dem Stand der Technik für den Bereich der dezentralen Abwasserentsorgung.
Leitfäden & Planungsbehelf
Für die Errichtung einer Kleinkläranlage ist ein Projekt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Anbringen Wasserrecht) zur wasserrechtlichen Bewilligung einzureichen, das von einer dazu befugten Person/Firma auszuarbeiten ist.
Grundsätzlich ist mit der Planung der Kleinkläranlage eine fachkundige Person/Institution zu beauftragen. Unter anderem sind insbesondere folgende Normen und Richtlinien bei der Planung zu berücksichtigen.
Anlagenbetrieb
Um den bescheid- und gesetzeskonformen Betrieb sicherzustellen, sind im Regelfall folgende Punkte zu berücksichtigen:
Empfehlung: Um die Zusammenhänge der biologischen Abwasserreinigung besser zu verstehen und die Betriebskontrolle zu erleichtern, wird der ÖWAV-Kleinkläranlagenkurs empfohlen.