Für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr bedarf es gemäß dem Güterbeförderungsgesetz 1995 (ab einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über 3,5 to der verwendeten Fahrzeuge) einer Konzession.
Neuerung: Für die grenzüberschreitende Güterbeförderung mit Fahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,5 to und 3,5 to (Kleintransportgewerbe) bedarf es einer Konzession.
Ausnahme: Die innerstaatliche „Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht 3,5 to nicht übersteigt" ist ein freies Gewerbe – Anmeldung bei der für den Standort zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.
Zuständigkeiten:
Für die Konzessionen im innerstaatlichen Güterverkehr ist die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) zuständig.
Für die Konzessionen im grenzüberschreitenden Güterverkehr ist der Landeshauptmann (Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 6/10 – Verkehrsunternehmen) zuständig.
Voraussetzungen für die Konzession im grenzüberschreitenden Güterverkehr:
EU-Gemeinschaftslizenz
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern im grenzüberschreitenden Güterverkehr (Europäischen Union) ist neben einer österreichischen Konzession auch eine EU-Gemeinschaftslizenz erforderlich. Diese dient als Nachweis dafür, dass der jeweilige Unternehmer tatsächlich im Besitz einer Konzession zur Ausübung des Güterbeförderungsgewerbes ist.
Voraussetzungen:
Das Ansuchen um Ausstellung einer EU-Gemeinschaftslizenz ist beim Landeshauptmann (Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 6/10 – Verkehrsunternehmen) einzubringen.
EU-Fahrerbescheinigung
Für Lenkerinnen und Lenker, die keinem EU-Staat angehören und keine dauerhafte Niederlassungsbewilligung besitzen, ist zum Lenken eines Fahrzeuges im grenzüberschreitenden Güterverkehr eine EU-Fahrerbescheinigung erforderlich. Der Antrag ist vom Transportunternehmen einzubringen.
Erforderliche Unterlagen:
Das Ansuchen um Ausstellung von EU-Fahrerbescheinigungen ist beim Landeshauptmann (Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 6/10 –Verkehrsunternehmen) einzubringen.
Rechtliche Grundlagen:
Güterbeförderungsgesetz 1995 (GütbefG)
Berufszugangs-Verordnung Güterkraftverkehr (BZGü-VO)
Ansprechpersonen:
+43 662 8042-3450 Gabriele Gollackner-Huber
+43 662 8042-3470 Jürgen Hametner
verkehrsunternehmen@salzburg.gv.at Verkehrsunternehmen