Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen (Personenkraftverkehr, Kraftfahrlinien) bzw. Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern haben in Ausübung Ihrer Tätigkeit einen von der Bezirksverwaltungs-behörde ausgestellten Fahrerqualifizierungsnachweis mitzuführen.
Personen, die eine Lenkberechtigung neu erwerben (für die Klasse D nach dem 09.09.2008, für die Klasse C/C1 nach dem 09.09.2009), müssen eine Grundqualifikationsprüfung absolvieren und ab diesem Zeitpunkt alle 5 Jahre eine Weiterbildung nachweisen.
Personen, die zum Stichtag bereits Inhaber einer Lenkberechtigung sind (Stichtag für die Klasse D ist der 09.09.2008, für die Klasse C/C1 der 09.09.2009), müssen bis 10.09.2013 (Klasse D) bzw. 10.09.2014 (Klasse C/C1) eine Weiterbildung absolvieren. Vom Zeitpunkt der Absolvierung der ersten Weiterbildung an ist alle 5 Jahre eine weitere Weiterbildung nachzuweisen.
Ausgenommen sind Lenker von Kraftfahrzeugen,
Kontaktpersonen für die Grundqualifikationsprüfung:
C95: +43662 8042–4084 OAR RgR Sylvia Holzer
D95: +43662 8042-3467 Manuela Göpfart (DI-DO erreichbar)
Kontaktperson für Weiterbildung:
+43662 8042-3467 Manuela Göpfart (DI-DO erreichbar)
verkehrsunternehmen@salzburg.gv.at Verkehrsunternehmen
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Rechtliche Grundlagen:**
Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung-Berufskraftfahrer - GWB
Güterbeförderungsgesetz 1995 (GütbefG)
Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 (GelverkG)