Benützungsentgelt, das der Förderungswerber in einem Vertrag mit dem jeweiligen Wegerhalter der Forststraßen und Wege vereinbart.
Durch die Öffnung zusätzlicher Forststraßen und Wege für Radfahrer und Mountainbiker soll das touristische Freizeitangebot in den Salzburger Tourismusgemeinden verbessert werden.
Der Zuschuss beträgt € 0,14 pro Laufmeter geöffneter Strecke, max. jedoch 75 % des Benützungsentgeltes.
Das Wirtschafts- und Tourismusressort der Salzburger Landesregierung hat die “Salzburger Land Tourismus Gesellschaft” im Rahmen einer Vereinbarung mit der Abwicklung dieser Förderungsinitiative beauftragt. Die Förderungsmittel kommen aus dem Tourismusförderungs-Budget des Landes.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Georg Schrofner von der “Salzburger Land Tourismus Gesellschaft” (Tel. 0662/6688-19).