Einen Heizkostenzuschuss erhalten volljährige Personen mit eigenem Haushalt, die im Bundesland Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben und deren Nettoeinkommen je Haushalt die nachstehenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet:
Die Einkommensgrenze erhöht sich:
Bei unselbständigen Erwerbstätigen sowie Bezieherinnen und Beziehern von regelmäßigen Leistungen wie z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Krankengeld etc. wird das Einkommen des Vormonats der Antragstellung überprüft. Um eine schnellere Antragsbearbeitung zu gewährleisten, wird daher empfohlen, entsprechende Unterlagen direkt bei der Antragstellung hochzuladen.
Von der Förderung ausgenommen sind:
**ACHTUNG: Der Heizkostenzuschuss kann nur einmal für das Jahr 2025 genehmigt werden.**
Hier finden Sie die aktuelle Förderrichtlinie, gültig ab 1. Jänner 2025.
Die Frist für die Antragsstellung für den Heikostenzuschuss für das Jahr 2025 **endet mit 30. September 2025.
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HINWEIS:
Da erfahrungsgemäß mit vielen Anträgen zu rechnen ist, kann die Bearbeitungszeit bis zu zwölf Wochen lang dauern.
**Eine telefonische Hotline steht ab 7. Jänner 2025 in der Zeit
von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr zur Verfügung.
Tel. 0662 8042 - 3669
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