Weihnachtsbeihilfe des Landes
Datenerhebung erfolgt direkt beim Betroffenen.
Inhalt
Verantwortlicher
Land Salzburg Abteilung Soziales - Referat Soziale Absicherung und Eingliederung
Verarbeitungszwecke
Zur Gewährung der Weihnachtsbeihilfe
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
-
Datenverarbeitung aufgrund berechtigter Interessen des Verantwortlichen bzw. eines Dritten
Zur ordnungsgemäßen Förderabwicklung und Überprüfung der Kriterien gemäß der Förderrichtlinien
ggf Empfänger, Empfängerkreise der Daten
Absicht, die Daten anein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln
NEIN
Dauer der Datenspeicherung bzw wenn unmöglich die Kriterien für die Festlegung der Dauer
Löschung nach Ablauf der längsten gesetzlichen Frist zur Geltendmachung oder Abwehr von aus dem Akt erschließbaren möglichen Rechtsansprüchen
Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung
Ja
Ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben?
Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten ist freiwillig. Sofern die personenbezogenen Daten nicht beigebracht werden, kann eine Abwicklung des Förderansuchens aufgrund der geltenden Richtlinien nicht durchgeführt werden.
Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Es liegt kein „profiling" vor.
Soziales