Gemäß festgelegten Richtlinien kann ein Zuschuss für erhebliche behinderungsbedingte finanzielle Mehraufwendungen, insbesondere für
gewährt werden. Weiters werden für Personen mit dem Nachweis der Eintragung der Hörbehinderung im Behindertenausweis und einem geringen Einkommen Zuschüsse für Hörbehelfe gewährt.
Ein Zuschuss kann unter bestimmten Voraussetzungen
gewährt werden.
Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses muss unbedingt vor der Realisierung des Vorhabens mit Nachweis des Einkommens sowie unter Vorlage eines Kostenvoranschlages gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.