Ab wann soll ich und muss ich eine Gefährdung eines Kindes melden?
Besteht ein Verdacht, dass das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet ist, sollte dies (umgehend) an die zuständige Kinder- und Jugendhilfe gemeldet werden.
Die Gefährdungsmeldung kann telefonisch, persönlich, schriftlich (auch anonym) oder auch online bei der zuständigen Kinder- und Jugendhilfe in Ihrem Bezirk abgegeben werden.
Welche Folgen hat das?
Es ist dann die gesetzliche Verpflichtung der Kinder- und Jugendhilfe die Gefährdung abzuklären. Die Kinder- und Jugendhilfe geht jeder Meldung nach!
Wie geht es weiter?
Die Kinder- und Jugendhilfe schätzt die Gefährdung ein, bietet Hilfe an und trifft Vorkehrungen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen.
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Können Eltern oder Erziehungsberechtigte das Wohl von Minderjährigen nicht oder nicht ausreichend gewährleisten, stellt die Kinder- und Jugendhilfe Hilfestellungen und Beratungsmöglichkeiten bereit und unterstützt dabei die Familie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Pflege und Erziehung Minderjähriger.