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Allgemeine Informationen zu Förderungen im Bereich Jugend

Die übergeordneten Förderziele des Referats 2/06-Jugend, Familie, Integration, Generationen,
sind die gesellschaftliche, rechtliche und ökonomische Gleichstellung von Menschen. Diese Förderziele können unter anderem erreicht werden durch:

Stärkung der regionalen Infrastruktur

Empowerment durch Bildungs- und Informationsarbeit

Bewusstseinsbildende und praxisorientierte Maßnahmen für die Zielgruppen

Zielgruppenübergreifende bzw Zielgruppenverbindende Maßnahmen

Abbau von strukturellen Hürden

Lobbying-Arbeit

Ziele Jugend

Jugendorganisationen, Jugendinitiativen, Jugendliche bei der Durchführung von Projekten und Veranstaltungen zu unterstützen.

die im Salzburger Landesjugendbeirat vertretenen Jugendorganisationen und die Jugendzentren im Bundesland Salzburg bei ihrer Jugendarbeit zu unterstützen
die Beteiligung junger Menschen am öffentlichen Leben zu fördern und Jugendliche zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Inhalt

Jahresförderung der im Sbg Landesjugendbeirat vertretenen Jugendorganisationen sowie der Jugendzentren im Bundesland Salzburg

Planung und Unterstützung von Maßnahmen die zB.:

die politische Bildung und die Mitbestimmungsmöglichkeiten junger Menschen fördern
zur Gleichstellung der Geschlechter beitragen
zur Verbesserung der Professionalität in der Jugendarbeit beitragen
Zielgruppe, der die Maßnahme zu Gute kommt
Als junge Menschen (Jugend) im Sinn der Jugendförderungsbestimmungen gelten Personen, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Land Salzburg haben
​Wer kann um eine Förderung ansuchen?
​Vereine, Organisationen, Institute, Initiativen, Gruppen, Netzwerke, Einzelunternehmen, Einzelpersonen
​Was wird gefördert?
​Finanzielle Förderung von Projekten sowie von Sach- und Strukturkosten - Beispiele: Honorare, Materialien, Raummieten, Personal, …
​Was ist zu beachten?
​Wir legen besonders Wert auf eine regionale Ausgewogenheit des Fördermitteleinsatzes sowie die Durchführung von Projekten, Veranstaltungen, etc in kooperativer Art und Weise.

Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg:
Erlass 2.15 vom 01.07.2020.pdf

Salzburger Jugendgesetz vom 10.Dezember 1998, LGBl. Nr 24/1999 idgF
Förderrichtlinien des Landes Salzburg zum Salzburger Jugendgesetz vom März 2015

Salzburger Gleichbehandlungsgesetz (pdf)

Ein Ansuchen begründet keinen Anspruch auf eine Förderung!

Auf allen Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit (zB Homepage, Werbematerial, Publikationen udgl) ist das Förderlogo des Landes Salzburg zu verwenden!
Wie reiche ich eine Förderung ein?​
​Das Förderansuchen ist spätestens 4 Monate vor Durchführung des Projekts / der Veranstaltung zu übermitteln. Bei Jahresförderungen ist das Ansuchen bis zum 30.6. des Vorjahres einzureichen. Das Ansuchen wird geprüft und der zuständigen Landesrätin zur Entscheidung vorgelegt. Anschließend wird eine Information (Genehmigung / Ablehnung) an den/die FörderwerberIn gesendet. Im Falle einer Genehmigung werden Betrag, Förderinhalt, Auszahlungs- und Abrechnungsmodalitäten, Datum des Verwendungsnachweises etc schriftlich festgelegt(„Zusageschreiben").​Wie weise ich die Verwendung der Förderung nach?
​Der Verwendungsnachweis muss in der Regel bis zum 31.3. des Folgejahres bzw bis zum im Zusageschreiben genannten Datum übermittelt werden.
Dem Verwendungsnachweis sind beizulegen:

Formular Verwendungsnachweis

Einnahmen-/Ausgabenrechnung oder Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn-/Verlustrechnung)

Aufstellung der Gesamtprojektkosten und Abrechnung der gewährten Subvention mit Belegliste oder Buchungsliste/Saldenliste

Tätigkeitsbericht/Dokumentationsmaterial
​zu den Formularen
Für Jugendorganisationen, -zentren und freie Jugendmittel stehen derzeit nur PDF-Formulare zur Verfügung.

Allgemeine Informationen zur Datenschutzgrundverordnung
Informationsverpflichtung bei der Datenerhebung:
Ansuchen
Verwendungsnachweis

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Jugend