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Förderungen

Die übergeordneten Förderziele des Referats Jugend, Familie, Integration, Generationen sind die gesellschaftliche, rechtliche und ökonomische Gleichstellung von Menschen.

Inhalt
Diese Förderziele können unter anderem erreicht werden durch:

Stärkung der regionalen Infrastruktur

Empowerment durch Bildungs- und Informationsarbeit

Bewusstseinsbildende und praxisorientierte Maßnahmen für die Zielgruppen

Zielgruppenübergreifende bzw Zielgruppenverbindende Maßnahmen

Abbau von strukturellen Hürden

Lobbying-Arbeit

Ziele Integration

Den Zielgruppen bestmögliche Unterstützungsangebote zur sozialen und gesellschaftlichen Integration anzubieten.
Den Integrationsprozess unter Einbeziehung der Salzburger Bevölkerung zu intensivieren.
Schwer zugänglicher Personengruppen zu erreichen.Inhalt

Planung und Unterstützung von Maßnahmen im Integrationsbereich gem. Geschäftseinteilung des Landes Salzburg
Weiterführung und Stabilisierung bestehender Projekte bei laufender Evaluierung
regionale Integrationsarbeit
Unterstützung der Freiwilligenarbeit im Asyl- und Integrationsbereich
Umsetzung von AMIF und LEADER Kofinanzierungen, EU-Projekten
die Umsetzung von Projekten und Maßnahmen durch die Integrationsplattform Salzburg Zielgruppe, der die Maßnahme zu Gute kommt

alle mit aufrechtem Aufenthaltstitel
Migrantinnen und Migranten

Asylberechtigten

Salzburger Bevölkerung​Wer kann um eine Förderung ansuchen? ​Vereine, Organisationen, Institute, Initiativen, Gruppen, Netzwerke, Einzelunternehmen, Einzelpersonen​Was wird gefördert? ​Finanzielle Förderung von Projekten sowie von Sach- und Strukturkosten - Beispiele: Honorare, Materialien, Raummieten, Personal, …​Was ist zu beachten?
​Wir legen besonders Wert auf eine regionale Ausgewogenheit des Fördermitteleinsatzes sowie die Durchführung von Projekten, Veranstaltungen, etc in kooperativer Art und Weise.

Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg: Erlass 2/15 vom 1.7.2020 (pdf)

Salzburger Gleichbehandlungsgesetz (pdf)

Ein Ansuchen begründet keinen Anspruch auf eine Förderung!

Auf allen Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit (zB Homepage, Werbematerial, Publikationen udgl) ist das·Förderlogo des Landes Salzburg zu verwenden!Wie reiche ich eine Förderung ein?​
​Das Förderansuchen ist spätestens 4 Monate vor Durchführung des Projekts / der Veranstaltung zu übermitteln. Bei Jahresförderungen ist das Ansuchen bis zum 30.6. des Vorjahres einzureichen. Das Ansuchen wird geprüft und der zuständigen Landesrätin zur Entscheidung vorgelegt. Anschließend wird eine Information (Genehmigung / Ablehnung) an den/die FörderwerberIn gesendet. Im Falle einer Genehmigung werden Betrag, Förderinhalt, Auszahlungs- und Abrechnungsmodalitäten, Datum des Verwendungsnachweises etc schriftlich festgelegt(„Zusageschreiben").​Wie weise ich die Verwendung von Förderungen nach?
​Der Verwendungsnachweis muss in der Regel bis zum 31.3. des Folgejahres bzw bis zum im Zusageschreiben genannten Datum übermittelt werden.
Dem Verwendungsnachweis sind beizulegen:

Formular Verwendungsnachweis

Einnahmen-/Ausgabenrechnung oder Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn-/Verlustrechnung)

Aufstellung der Gesamtprojektkosten und Abrechnung der gewährten Subvention mit Belegliste oder Buchungsliste/Saldenliste

Tätigkeitsbericht/Dokumentationsmaterial
​zu den Formularen​

Allgemeine Informationen zur Datenschutzgrundverordnung
Informationsverpflichtung bei der Datenerhebung:
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