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Öffentliche Bibliotheken

Förderung

Für die Förderung für Medien sowie Einrichtung und Ausstattung ist die Einreichfrist der 31. März des laufenden Jahres. Ansuchen für Projekte und Maßnahmen für Sprach- und Leseförderung können grundsätzlich ganzjährig gestellt werden.

Haben Sie die Jahresmeldung vom Vorjahr beim Büchereiverband Österreichs eingereicht?
Haben Sie die Verwendung der letzten Förderung nachgewiesen?
Ja? Jetzt können Sie um Förderung ansuchen.

Für den Nachweis der Förderungen ist - neben des Verwendungsnachweises bzw. der Selbsterklärung - die Jahresmeldung des betreffenden Förderjahres Voraussetzung.

Öffentliche BibliothekenLeistungOnlineDownloadDatenschutz
Ansuchen um Förderung für Medien sowie Einrichtung und Ausstattunglinklink link
Ansuchen um Förderungsbeitrag für Sprach- und Leseförderung in Öffentlichen Bibliothekenlinklink link
Ansuchen um ​Projektförderung  link 
Freier Dienstvertrag: Rechnung/Honorarnote link link
Selbsterklärung über die Verwendung der Förderung unter 4.000 Euro link link
Verwendungsnachweis Öffentliche Bibliotheken bei Förderungen ab 4.000 Euro  linklink
​Verwendungsnachweis "Jugendliche und Bibliotheken"  link 
​Verwendungsnachweis allgemein  link 

Tipp

Speichern Sie Ihr ausgefülltes Formular (xml-Datei) ab. Bei neuen Ansuchen können Sie mit „Daten laden“ die xml-Datei hochladen. Damit sind viele Felder bereits wieder ausgefüllt.

Sie können die Online-Formulare auch gerne vorab ohne Folgen ausprobieren: