Wenn die Weganlage unbenutzbar ist:
Folgende Arbeiten sind regelmäßig durch den Straßenerhalter durchzuführen:
Diese Arbeiten sind insbesondere unmittelbar vor der turnusmäßigen Fahrbahnsanierung der Asphaltpartien des GWEV durchzuführen.
Es ist die Aufstellung des Gefahrenzeichens „Achtung Baustelle" in entsprechendem Abstand vor den Bautätigkeiten erforderlich. Es bedarf keiner behördlichen Bewilligung für solche laufenden Erhaltungsmaßnahmen.
LandSalzburg