Zum Hauptinhalt springen

Kundmachung von Rechtsgeschäften

durch die zuständige Grundverkehrsbehörde gem. § 32 Abs 1 S.GVG 2023


Das Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 bestimmt, dass die zuständige Grundverkehrsbehörde in jenen Fällen, in denen die Ausübung eines Eintrittsrechts in Betracht kommt, vor der Erteilung der Zustimmung das Rechtsgeschäft (ua) auf der Homepage der zuständigen Grundverkehrsbehörde kundzumachen hat.

In folgenden Fällen ist ein Eintrittsrecht vorgesehen:
  • Grüner Grundverkehr: Es handelt sich gemäß § 7 Abs 1 S.GVG 2023 um ein zustimmungsbedürftiges Rechtsgeschäft. Der Rechtserwerber ist kein Landwirt (iSd § 4 S.GVG 2023) oder kann sich auf Grund der Art des Rechtsgeschäfts nicht auf die Landwirtseigenschaft berufen.
    Eintrittsberechtigt sind Landwirte (iSd § 4 S.GVG 2023), welche bereit und im Stande sind, das Recht mindestens zu dem nach § 6 S.GVG 2023 ermittelten Wert oder zu einer allenfalls darunterliegenden Gegenleistung und ansonsten zu den gleichen Bedingungen wie im vorliegenden Rechtsgeschäft und nach Maßgabe des § 32 S.GVG 2023 zu erwerben.
  • Ausländergrundverkehr: Es handelt sich gemäß § 24 Abs 1 S.GVG 2023 um ein zustimmungsbedürftiges Rechtsgeschäft. Der Rechtserwerber ist ein nichtgleichgestellter Ausländer (iSd § 22 S.GVG 2023).
    Eintrittsberechtigt sind österreichische Staatsbürger oder inländische juristische Personen oder Personengesellschaften, welche bereit und imstande sind, das Recht zu den gleichen Bedingungen wie im vorliegenden Rechtsgeschäft nach Maßgabe des § 32 S.GVG 2023 zu erwerben, es sei denn der Gegenstand des Rechtsgeschäftes soll dem Ausländer zur Begründung seines für die gesicherte inländische Berufsausübung notwendigen Hauptwohnsitzes dienen, oder am Rechtserwerb des Ausländers bestehen besondere öffentliche Interessen gemäß § 25 Z 3 S.GVG 2023 und der vom inländischen Interessenten beabsichtigten Nutzung kommt vom Standpunkt der öffentlichen Interessen nicht zumindest die gleiche Bedeutung zu.
Ein Eintrittsrecht ist wie folgt auszuüben:
  • Die Bereitschaft zum Erwerb des Rechts ist in annahmefähiger Form zu bekunden und hat gegenüber dem Veräußerer, Vermieter, Verpächter udgl bis zum Ablauf einer einmonatigen Frist nach Erlassung der wegen ihres Vorliegens die Zustimmung versagenden Entscheidung der Grundverkehrsbehörde die Wirkung eines verbindlichen Angebotes.
  • Sind im vorliegenden Rechtsgeschäft enthaltene Nebenbedingungen nur vom Rechtserwerber persönlich oder in wirtschaftlicher Weise zu erbringen, ist die Bereitschaft, zu gleichen Bedingungen das Recht zu erwerben, auch dann als gegeben anzusehen, wenn diese Nebenbedingungen im Angebot bezeichnet sind, dafür die Leistung eines angemessenen Geldausgleiches angeboten wird und dessen Annahme für den Veräußerer, Verpächter udgl zumutbar ist.
  • Das Angebot ist der zuständigen Grundverkehrsbehörde zur Kenntnis zu bringen.
     

In die Unterlagen über das Rechtsgeschäft kann jedermann im Referat 4/09 – Grundverkehr, Jagd und Fischerei – des Amtes der Salzburger Landesregierung als Geschäftsstelle der Grundverkehrsbehörde, Bundesstraße 6, 5071 Wals-Siezenheim, 2. OG, unter vorheriger Terminvereinbarung (Kontaktdaten siehe jeweilige Kundmachung) während der Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie von 13:30 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr, Einsicht nehmen.

Die zuständige Grundverkehrsbehörde macht hiermit folgende Rechtsgeschäfte kund:
​Rechtsgeschäft:zuständige Behörde:

​​​20409-6/10314/5-2025 (Download)13

  • GEMEINDE: Koppl
     
  • GEGENSTAND: KG 56519 Heuberg I
     
    • EZ 63, GSt 1098/1, GSt 1099, GSt 1100, GSt 1101
    • EZ 70, GSt 962/1, GSt 962/2, GSt 963/1, GSt 964, GSt 968/2, GSt 975/2 (ohne Teilstück 1)
    • EZ 322, GSt 975/6 (ohne Teilstück 2)
       
  • VERÄUSSERER: Walter Mayr, Gruberfeldstraße 1/2, 5023 Salzburg und Michael Puchinger, Slavi-Soucek-Straße 26, 5023 Salzburg; vertreten durch: Dr. Thomas Radlgruber, Dr. Alexander Hüttinger und Partner, öffentliche Notare, Sterneckstraße 37, 5020 Salzburg
     
  • GEGENLEISTUNG: € 212.587,58

Grundverkehrskommission

20409-6/10290/172-2025 (Download)13

  • GEMEINDE: Mattsee
     
  • GEGENSTAND: EZ 824 KG 56529 Mattsee, GSt Nr 1369/47 (Waldgrundstück mit einer Gesamtfläche von 13.000 m²)
  • VERÄUSSERER: Gerhard Eder, Kraihamerstraße 5, 5301 Eugendorf; vertreten durch: Dr. Christian Schubert,

    Nonntaler Hauptstraße 59, 5020 Salzburg13

  • GEGENLEISTUNG: € 50.000,00

Grundverkehrskommission

20409-6/10290/173-2025 (Download)

  • GEMEINDE: Strobl
     
  • GEGENSTAND: GSt 275/14, KG 56108 Strobl (Teilstück des GSt 275/5 gemäß Vermessungsurkunde des Geometers Dipl.-Ing. Hermann Putz vom 22.02.2024, GZ 1250/23), mit einer Fläche von 17.203 m²
  • VERÄUSSERER: Helmut Bruckenberger, Habergstraße 10, 5350 Strobl; vertreten durch: Ferner Hornung & Partner Rechtsanwälte GmbH, z.Hd. Herrn RA Dr. Walter Wienerroither, Hellbrunnerstraße 11, 5020 Salzburg
  • GEGENLEISTUNG: € 34.406,00

Grundverkehrskommission

20409-6/10290/174-2025 (Download)13

  • GEMEINDE: Thalgau
     
  • GEGENSTAND: GSt 1358/2, EZ 614, KG 56603 Enzersberg, mit einer Fläche von 2.393 m²
  • VERÄUSSERER: Birgit Winkler, Ruchtifeldsiedlung 17, 5303 Thalgau; vertreten durch: Mag. Thomas Steinhuber, öffentlicher Notar, Meinrad Guggenbichler-Straße 2, 5310 Mondsee
  • GEGENLEISTUNG: € 7.200,00

Grundverkehrskommission

20409-6/10290/171-2025 (Download)13

  • GEMEINDE: Stadt Salzburg
     
  • GEGENSTAND: EZ 70181 KG 56537 Salzburg, GSt Nr. 2894/2 (Waldgrundstück mit einer Gesamtfläche von 7.152 m²)
  • VERÄUSSERER: Mag. Christian Sterrer, Steinbruchstraße 1, 5020 Salzburg; vertreten durch: Braun Königstorfer Rechtsanwälte OG, Ing. Mag. Martin Königstorfer LL.B. oec., Rainerstraße 9, 5020 Salzburg
     
  • GEGENLEISTUNG: € 49.828,00

Grundverkehrskommission

20409-10/2587/69-2025 (Download)13

  • GEMEINDE: Sankt Michael im Lungau
  • GEGENSTAND: EZ 355 KG 58023 Sankt Martin im Lungau, GSt Nr . 1399/6 neu bestehend aus Trennstück 1 aus GSt Nr. 1399/2 im Ausmaß von 1.899 m² und Trennstück 2/ GSt Nr. .130 im Ausmaß von 159 m²; (bebautes lw. Grundstück/„Fojkargut“ mit einer Gesamtfläche von 2.058 m²)
     
  • VERÄUSSERER: MMag. Dr. Sigrid Dieplinger, Mitterweg 6, 4222 Langenstein; vertreten durch: Mag. Utz Rothlauer, öffentlicher Notar, Marktstraße 87, 5582 St. Michael in Lungau
  • GEGENLEISTUNG: € 400.000,00

Grundverkehrskommission

20409-10/2587/68-2025 (Download)13

  • GEMEINDE: Mariapfarr
  • GEGENSTAND: EZ 78 KG 58018 Pichl, GSt Nr. 300/5 (Waldgrundstück mit einer Gesamtfläche von 7.265 m²)
     
  • VERÄUSSERER: Annette Bacher, Pichl 13, 5571 Mariapfarr; vertreten durch: Dr. Isabella Eberl, Öffentliche Notarin, Raiffeisenstraße 3, 5660 Taxenbach
  • GEGENLEISTUNG: € 17.250,00

Grundverkehrskommission

Agrar/Wald   Landesrecht