Die Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaften betrifft die Bereiche: Aufsicht über alle Wälder im Bezirk, forstfachliche Beratung der Waldeigentümer, Durchführung von Förderungsprojekten insbesondere Schutzwälder sowie Bereiche des Amtstierarztes.
Forst, Jagd und Fischerei
Die Gruppe Umwelt und Forst ist zuständig für Verfahren nach dem Forstgesetz, beispielsweise Holzfällungen, Rodungen, Forstwegebau, weiters die Forstaufsicht, Sachverständigentätigkeit und Erstattung von Gutachten, Beratung der Waldeigentümer, Mitwirkung bei der forstlichen Förderung sowie Verfahren nach dem Jagdgesetz und dem Fischereigesetz.
FormulareAntragDownloadAntrag auf Bewilligung einer Rodung
Anmeldung zur Rodung einer Waldfläche bis 1000m²
Fällungsbewilligung
Nichtwaldfeststellung
Forstschutzorgan
Jagdschutzorgan
Bestellung eines Jagdleiters/einer Jagdleiterin
Feststellung eines Eigenjagdgebiets / Änderung einer Jagdgebietsfeststellung - Antrag
Mitteilung einer einheitlichen Jagdbetriebsführung
Fischereirechtliche Bewilligung zur Errichtung/Änderung einer Fischteichanlage
Fischereischutzorgan
Grundverkehrskommission - Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft
Amtstierarzt
Zuständigkeiten: Maßnahmen zur Diagnose, Tilgung und Prophylaxe von Tierseuchen, Beseitigung von Abfällen tierischer Herkunft, Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben bei der Haltung von Nutz- und Heimtieren, Fundtiere, Bewilligung von Tierhandlungen und Veranstaltungen mit Tieren, Kontrolle von Tiertransporten, Zulassung von Transportunternehmen, Ausstellen von Tiertransportunternehmergenehmigungen, Überprüfung der Herstellerbetriebe von Produkten tierischer Herkunft, Rückstandsuntersuchungen, tierärztliche Hausapotheken, veterinärmedizinischer Sachverständigendienst, Fischökologie, Wildbiologie, Maßnahmen bei der Einfuhr von Tieren und tierischen Produkten, Ausstellen von veterinärbehördlichen Zeugnissen für die Ausfuhr.
Formulare
Antrag
Download
DatenschutzMeldung von Vögeln
Meldung von Säugetieren
Meldung von Reptilien und Amphibien
Verlängerung einer Tiertransportunternehmergenehmigung
Meldung der Geflügelhaltung
Verwaltung Salzburg Bezirke