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Test

Dienststelle

Gesundheit, Hygiene, Umweltmedizin

Zusätzliche Informationen

Aufgaben

Landessanitätsdirektion

Gesundheit, Hygiene, Umweltmedizin

Amtsärztliche Begutachtungen

ausschließlich über Vorladung zu folgenden Themen:

  • Ausnahmen von Gurtenanschnall- und Helmpflicht
  • Beeinträchtigungen durch Alkohol bzw. Drogen
  • Einstellung, Krankenstand, Dienstunfähigkeit von Landesbediensteten
  • Führerscheine II. Instanz
  • Gehbehinderungen II. Instanz
  • Vertretung von AmtsärztInnen in den Gesundheitsämtern
  • Waffenbesitz


Medizinische Begutachtungen von:

  • Gesetzen, Verordnungen, Normen
  • Gesundheitsförderungsprojekten
  • Richtlinien für Hygiene


Koordination bei Krankheitsausbrüchen (Epidemien)

  • Erstellung von Krisenplänen
  • Interventionsgruppe Zoonosen

Sanitätsbehördliche Aufgaben und Begutachtungen

  • Arzneimittel-, Gift- und Apothekenwesen
  • Gutachten bei Errichtungs- und Betriebbewilligungen von Kur- und Krankenanstalten
  • Hygienische Belange von Schilift- und Seilbahnanlagen
  • Leichen- und Bestattungswesen
  • Seuchenhygiene und -prophylaxe


Vorsorgemedizin

  • Umsetzung des Österreichischen Impfkonzeptes
  • Öffentliche Schutzimpfungen - Organisation
  • Impfaktionen des Landes
  • birdi - Frühe Hilfen
     
  • Bearbeitung von Gesundheitsförderungsprojekten
  • Zahngesundheitsvorsorge

Schulärztlicher Dienst

Der schulärztlicher Dienst begleitet Schulkinder an allen Salzburger Pflichtschulen im Hinblick auf ihre gesundheitliche Entwicklung. Wir führen die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen durch, um Erkrankungen und Entwicklungsstörungen möglichst frühzeitig zu erkennen.
 

Umweltmedizin

  • Abfallhygiene
  • Abwasserhygiene
  • Bäderhygiene
  • Balneologie und Heilklimatologie
  • Gewerbe
  • Ionisierende Strahlung
  • Lärmbekämpfung
  • Luft-, Boden- und Lebensmittelreinhaltung
  • Nichtionisierende Strahlung
  • Trinkwasserhygiene
  • Umweltepidemiologie
  • Umwelthygiene
  • Umwelttoxikologie
  • Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Übergeordnete Dienststelle

Um näher bei den Bürgerinnen und Bürgerinnen zu sein, wird die Verwaltungstätigkeit in vielen Bereichen von den Bezirksverwaltungsbehörden wahrgenommen. In der Landeshauptstadt als Stadt mit eigenem Statut ist dies der Bürgermeister mit dem Magistrat. In den übrigen Bezirken (Salzburg-Umgebung, Hallein, St. Johann im Pongau, Tamsweg und Zell am See) ist dies jeweils der Bezirkshauptmann bzw. die Bezirkshauptfrau mit den Bezirkshauptmannschaften.