ausschließlich über Vorladung zu folgenden Themen:
Der schulärztlicher Dienst begleitet Schulkinder an allen Salzburger Pflichtschulen im Hinblick auf ihre gesundheitliche Entwicklung. Wir führen die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen durch, um Erkrankungen und Entwicklungsstörungen möglichst frühzeitig zu erkennen.
Um näher bei den Bürgerinnen und Bürgerinnen zu sein, wird die Verwaltungstätigkeit in vielen Bereichen von den Bezirksverwaltungsbehörden wahrgenommen. In der Landeshauptstadt als Stadt mit eigenem Statut ist dies der Bürgermeister mit dem Magistrat. In den übrigen Bezirken (Salzburg-Umgebung, Hallein, St. Johann im Pongau, Tamsweg und Zell am See) ist dies jeweils der Bezirkshauptmann bzw. die Bezirkshauptfrau mit den Bezirkshauptmannschaften.