Katharina Wimmer BA
Postfach 527 : 5010 Salzburg
Michael-Pacher-Straße 28
5020 Salzburg
Erreichbarkeit
Liebe Frauen,
für eine Rechtsberatung können Sie uns entweder eine E-Mail an frauen-rechtsberatung@salzburg.gv.at schicken, oder uns unter +43 662 8042-3233 anrufen.
Für eine zielgerichtete Beratung zum Ehe- und Familienrecht beschreiben Sie uns kurz Ihre konkrete Situation und Ihre Fragen und hinterlassen uns in jedem Fall Ihre Telefonnummer.
Wir rufen Sie dann ehestmöglich zurück.
Telefon +43 662 8042-4042 Fax: +43 662 8042-4050
E-Mail: frauen@salzburg.gv.at
Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr und Freitag 8 bis 12 Uhr
Infos zu den Parteienverkehrszeiten und Amtsstunden
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Um näher bei den Bürgerinnen und Bürgerinnen zu sein, wird die Verwaltungstätigkeit in vielen Bereichen von den Bezirksverwaltungsbehörden wahrgenommen. In der Landeshauptstadt als Stadt mit eigenem Statut ist dies der Bürgermeister mit dem Magistrat. In den übrigen Bezirken (Salzburg-Umgebung, Hallein, St. Johann im Pongau, Tamsweg und Zell am See) ist dies jeweils der Bezirkshauptmann bzw. die Bezirkshauptfrau mit den Bezirkshauptmannschaften.